I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Gießen vom 26. März 2018 wird zurückgewiesen.
II. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
III. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 7.458,65 EUR festgesetzt.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um die Rechtmäßigkeit der teilweisen Aufhebung und Erstattung einer Hinterbliebenenrente gegenüber dem Erben der Rentenberechtigten.
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