OLG Naumburg - Beschluss vom 17.03.2020
12 Wx 51/19
Normen:
BGB § 878; BGB § 2205 S. 2;
Vorinstanzen:
AG Zerbst, vom 19.09.2019

Rechtsfolgen der Entlassung des Testamentsvollstreckers aus dem Amt vor Vollendung des Eigentumsübergangs an einem Grundstück im Grundbuch

OLG Naumburg, Beschluss vom 17.03.2020 - Aktenzeichen 12 Wx 51/19

DRsp Nr. 2021/14351

Rechtsfolgen der Entlassung des Testamentsvollstreckers aus dem Amt vor Vollendung des Eigentumsübergangs an einem Grundstück im Grundbuch

Mit der Entlassung aus dem Amt vor Vollendung des Eigentumsübergangs verliert der Testamentsvollstrecker seine Verfügungsbefugnis. Zugunsten des Testamentsvollstreckers ist auch nicht § 878 BGB analog anzuwenden.

Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Zerbst - Grundbuchamt - vom 16. September 2019 wird zurückgewiesen.

Die Beteiligten tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,00 € festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 878; BGB § 2205 S. 2;

Gründe:

I.

H. und E. B. waren seit dem 20. Mai 1997 als Eigentümer des im Grundbuch des Amtsgerichts Zerbst von C. Blatt ... eingetragenen Flurstücks 139 der Flur 8 eingetragen.

Nach dem Tod von H. B. errichtete E. B. unter dem 18. November 2004 ein Testament, mit dem sie W. L., M. K. und B. J. zu ihren Erben einsetzte und Rechtsanwalt M. R. aus C. zum Testamentsvollstrecker bestimmte.

Nach dem Tod von E. B. am 11. April 2013 wurden am 14. Dezember 2015 die vorgenannten Erben in Erbengemeinschaft als Eigentümer in das Grundbuch eingetragen.