Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2 wird der Beschluss des Amtsgerichts München -Nachlassgericht - vom 24.10.2013 aufgehoben.
II.Der Erbscheinsantrag der Beteiligten zu 1 vom 6.5.2013 wird zurückgewiesen.
III.Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 32.500 EUR festgesetzt.
I.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|