Die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Rosenheim - Abteilung für Nachlasssachen - vom 02.07.2018 wird zurückgewiesen.
2.Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf € 486.872,64 festgesetzt.
3.Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
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