Rechtsfolgen des nachträglichen Erwerbs des unberechtigt Verfügenden
BGH, Urteil vom 23.05.1962 - Aktenzeichen V ZR 123/60
DRsp Nr. 1996/15336
Rechtsfolgen des nachträglichen Erwerbs des unberechtigt Verfügenden
Der nachträgliche Erwerb durch den unberechtigt Verfügenden hat zwar die Wirksamkeit der Verfügung, aber keine Rückwirkung auf den Verfügungszeitpunkt zur Folge.
Normenkette:
BGB § 185 Abs. 2 ;
Hinweise:
Ebenso etwa BGH, WM 1978, 1406, für den Fall einer Forderungsabtretung.