Die Parteien sind Brüder. Ihre Eltern hatten im Jahre 1922 allgemeine Gütergemeinschaft vereinbart und dabei deren Fortsetzung ausgeschlossen. Die Eltern waren Eigentümer eines Ehegattenhofes; die Hofeigenschaft war mit Wirkung vom 22. April 1971 aufgehoben; seit 1980 ist das Anwesen wieder in die Höferolle eingetragen.
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