BFH - Urteil vom 20.04.2004
IX R 5/02
Normen:
EStG (1990) § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 lit. a ;
Fundstellen:
BB 2004, 1484
BFH/NV 2004, 1170
BFHE 206, 110
BStBl II 2004, 987
DB 2004, 1470
DStR 2004, 1077
ZEV 2004, 295
ZfIR 2004, 959
Vorinstanzen:
FG Niedersachsen, vom 23.10.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 8 K 655/99

Erwerb eines Erbteils als Anschaffung

BFH, Urteil vom 20.04.2004 - Aktenzeichen IX R 5/02

DRsp Nr. 2004/10422

Erwerb eines Erbteils als Anschaffung

»Erwirbt ein Miterbe entgeltlich den Erbteil eines anderen Miterben, so entstehen ihm insoweit Anschaffungskosten für ein zum Nachlass gehörendes Grundstück, die dazu führen, dass der Gewinn aus der Veräußerung dieses Grundstücks nach § 23 EStG a.F. steuerbar ist, wenn es innerhalb der Spekulationsfrist von nicht mehr als zwei Jahren seit Erwerb des Erbteils veräußert wird.«

Normenkette:

EStG (1990) § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 lit. a ;

Gründe: