I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) war mit einer Einlage von 16.000 DM zu 80 v.H. Anteilseigner der M-GmbH. Die M-GmbH ihrerseits war persönlich haftende Gesellschafterin der M-KG. Kommanditisten der M-KG waren die Steuerberater S und H.
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