Die Kläger sind in ungeteilter Erbengemeinschaft Eigentümer eines in Brandenburg belegenen Grundstücks, auf dem sich eine Kleingartenanlage befindet. Die Beklagten nutzen eine der Parzellen dieser Anlage. Die Kläger verlangen die Räumung und Herausgabe des Grundstücksteils.
Zu DDR-Zeiten hatte die
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