Rechtsweg für Ansprüche der Grundstückseigentümer gegen den bisherigen staatlichen Verwalter
BGH, Beschluß vom 15.12.1994 - Aktenzeichen III ZB 46/94
DRsp Nr. 1995/3045
Rechtsweg für Ansprüche der Grundstückseigentümer gegen den bisherigen staatlichen Verwalter
»a) Die Vorschrift des § 1 Abs. 4 2. Fallgruppe VermG ist so auszulegen, daß hierin die Aufhebung aller bei Inkrafttreten des Vermögensgesetzes noch bestehenden vorläufigen staatlichen Verwaltungen erfaßt und die damit in Zusammenhang stehenden Ansprüche der Eigentümer und Berechtigten geregelt werden, soweit ein Tatbestand vorliegt, der als Teilungsunrecht zu werten ist. b) Die dem Eigentümer nach § 13 VermG gegen den bisherigen staatlichen Verwalter zustehenden Ansprüche sind vor den ordentlichen Gerichten geltend zu machen.«