BGH - Urteil vom 18.12.1990
5 StR 448/90
Normen:
StPO § 25 Abs. 2 ;
Fundstellen:
BGHSt 37, 264
DRsp IV(448)162b
JZ 1991, 263
MDR 1991, 361
NJW 1991, 1900
NStZ 1991, 245
Vorinstanzen:
LG Lüneburg,

Rechtzeitigkeit eines Ablehnungsgesuchs des Nebenklägers

BGH, Urteil vom 18.12.1990 - Aktenzeichen 5 StR 448/90

DRsp Nr. 1992/856

Rechtzeitigkeit eines Ablehnungsgesuchs des Nebenklägers

»Für die Rechtzeitigkeit eines Ablehnungsgesuchs des Nebenklägers kommt es auf die Kenntnis des Ablehnungsgrundes durch den bevollmächtigten Vertreter an.«

Normenkette:

StPO § 25 Abs. 2 ;

Gründe:

Das Schwurgericht hat den Angeklagten von dem Vorwurf freigesprochen, am 16. oder 17. April 1988 auf einer Urlaubsreise seine Ehefrau A. W. im F.-Fjord in Südnorwegen ertränkt zu haben. Die Revisionen der Staatsanwaltschaft und der Nebenklägerin, die das Verfahren beanstanden und Verletzung des sachlichen Strafrechts rügen, sind ohne Erfolg.

Die Revision der Staatsanwaltschaft