Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Lübeck vom 14. Juni 2019 im Ausspruch über die Einziehung aufgehoben; dieser entfällt.
2.Die weitergehende Revision wird verworfen.
3.Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
Das Landgericht hat den vermindert schuldfähigen Angeklagten wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt. Zudem hat es die Einziehung des Nachlasses der Getöteten angeordnet. Die auf die Verletzung materiellen Rechts gestützte Revision des Angeklagten führt zur Aufhebung der Einziehungsentscheidung. Im Übrigen ist sie unbegründet (§
1. Nach den Feststellungen tötete der Angeklagte seine Mutter. Das Landgericht hat die Einziehung des vor allem aus einem Hausgrundstück, einem Kraftfahrzeug und mehreren Bankguthaben bestehenden Nachlasses nach § 73 Abs. 1 StGB angeordnet, da der Angeklagte die Erbschaft durch eine rechtswidrige Tat nach § 211 StGB erlangt habe.
2. Die Einziehungsentscheidung hat keinen Bestand.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|