Die Klägerin verlangt von dem Beklagten als Konkursverwalter die Rückgewähr einer ungerechtfertigten Bereicherung als Masseschuld.
Frau K. K. hatte bei der Klägerin eine Unfallversicherung genommen. Für den Fall ihres Todes war die Zahlung eines Kapitals von 100.000 DM vereinbart. Als Bezugsberechtigte dafür hatte sie bezeichnet: zunächst ihren Ehemann P. K., nach diesem die gemeinsamen Söhne C. und L. und als letzte ihre Schwester I. P.. Frau K. wurde am 7. September 1980 von ihrem Ehemann erschossen. Am folgenden Tage tötete dieser die gemeinsamen Kinder und dann sich selbst.
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