OLG Koblenz - Urteil vom 15.07.2004
5 U 129/04
Normen:
BGB § 133 § 157 § 242 § 516 § 607 (a.F.) ;
Fundstellen:
FamRZ 2005, 898
FamRZ 2005, 898
MDR 2004, 1359
ZEV 2005, 122
ZEV 2005, 122

Rückforderung von Darlehen der Schwiegereltern nach Scheitern der Ehe

OLG Koblenz, Urteil vom 15.07.2004 - Aktenzeichen 5 U 129/04

DRsp Nr. 2005/5263

Rückforderung von Darlehen der Schwiegereltern nach Scheitern der Ehe

»1. Gewähren Schwiegereltern ihrer Tochter und dem Schwiegersohn ein Darlehen, das ursprünglich nur "im Fall eigener Not" zurückgefordert werden soll, kann nach Scheidung der Ehe der Tochter trotz fehlender Notlage ein Anspruch auf sofortige Rückzahlung bestehen.2. Dass der Schwiegersohn bei der Scheidungsfolgenvereinbarung erhebliche Zugeständnisse in der Erwartung gemacht hat, ein von den Schwiegereltern gewährtes Darlehen nicht zurückzahlen zu müssen, berührt nicht den Anspruch der Darlehensgeber, sondern erschüttert allenfalls die Geschäftsgrundlage der Scheidungsfolgenvereinbarung.3. Zur Beweiswürdigung, wenn Zuwendungen der Schwiegereltern von diesen als Darlehen und vom Leistungsempfänger als Schenkung angesehen werden.«

Normenkette:

BGB § 133 § 157 § 242 § 516 § 607 (a.F.) ;

Entscheidungsgründe: