OLG Düsseldorf - Urteil vom 02.02.2021
3 U 22/19
Normen:
BGB § 437 Nr. 3; BGB § 311a Abs. 1; BGB § 311a Abs. 2 S. 1-2; BGB § 1922;
Fundstellen:
MDR 2021, 351
Vorinstanzen:
LG Düsseldorf, vom 15.03.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 251/15

Schadensersatz nach Erwerb gefälschter SkulpturenKeine Wissenszurechnung nach Treu und Glauben

OLG Düsseldorf, Urteil vom 02.02.2021 - Aktenzeichen 3 U 22/19

DRsp Nr. 2021/2784

Schadensersatz nach Erwerb gefälschter Skulpturen Keine Wissenszurechnung nach Treu und Glauben

Wenn nicht erwartet werden kann, dass ein Wissensvertreter dafür sorgt, dass Ansprüche gegen ihn selbst geltend gemacht werden können, aber auch dann, wenn sich die Ansprüche des Geschäftsherrn zwar gegen einen Dritten richten, jedoch mit einem gegen den Wissensvertreter gerichteten Anspruch in so engem Zusammenhang stehen, dass gleichfalls zu befürchten ist, der Vertreter werde nicht zu einer sachgerechten Verfolgung des Anspruchs beitragen, findet eine Wissenszurechnung nach Treu und Glauben nicht statt.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten zu 1. wird das am 15. März 2019 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf bezüglich der Beklagten zu 1. sowie des Kostenausspruchs teilweise geändert und klarstellend insgesamt wie folgt neu gefasst: