Mandatssituation 8.5: Schadensersatzpflicht des Miterben

Autor: Klose

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Die Geschwister sind Miterben zu je 1/3. Zum Nachlass mit einem Gesamtwert von über 800.000 Euro gehörte neben Barvermögen und weiteren Immobilien ein Ferienhaus. Nach mehreren erfolglosen Veräußerungsversuchen boten im April 2012 Interessenten einen Kaufpreis von 150.000 Euro für den Erwerb des Ferienhauses, der dem Schätzwert des örtlichen Gutachterausschusses entsprach. Zwei Miterben drängten unter Hinweis auf den fortschreitenden Verfall des Ferienhauses auf einen Verkauf. Ihrer Aufforderung, dem Verkauf zuzustimmen, kam die dritte Miterbin nicht nach, weil sie die Hoffnung hatte, einen höheren Kaufpreis erzielen zu können. Die Kaufinteressenten sahen schließlich von einem Erwerb des Ferienhauses ab. Im Februar 2013 wurde es zu einem Preis von 100.000 Euro verkauft. Die zwei Miterben als Mandanten möchten, dass die weitere Miterbin der Erbengemeinschaft den Schaden ersetzt, der durch den nicht erfolgten Verkauf im April 2012 entstanden ist.

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Siehe hierzu im Übrigen die Checkliste in Mandatssituation 8.4.

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Schadensersatzpflicht der Schwester