FG München - Beschluss vom 18.11.2003
4 V 2437/03
Normen:
ErbStG § 3 Abs. 1 Nr. 2 S. 1 ; ErbStG § 3 Nr. 1 ; ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1 ;

Schenkung eines Ankaufrechts

FG München, Beschluss vom 18.11.2003 - Aktenzeichen 4 V 2437/03

DRsp Nr. 2004/541

Schenkung eines Ankaufrechts

Wird im Rahmen eines Kaufvertrags dem jeweiligen Eigentümer das Recht eingeräumt, nach dem Tod beider Veräußerer das Nachbargrundstück günstig zu erwerben, so liegt darin weder eine Schenkung auf den Todesfall noch eine Schenkung des Ankaufrechts.

Normenkette:

ErbStG § 3 Abs. 1 Nr. 2 S. 1 ; ErbStG § 3 Nr. 1 ; ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob die Ausübung eines vom Erblasser zugunsten des Antragstellers und seiner Ehefrau eingeräumten Vorkaufsrechtes zum vergünstigten Erwerb von Grundbesitz nach seinem Ableben als Schenkung auf den Todesfall der Erbschaftsteuer unterliegt.

I.

Am 17.11.2000 verstarb Herr ... (Erblasser), zuletzt wohnhaft in ...

Mit notariellem Kaufvertrag vom 24.09.1981 (Bl. 12 ff) hatten der Erblasser (geb. 03.09.1915) und seine vorverstorbene Ehefrau (geb. 17.12.1913) den Grundbesitz FlNr. 7 (Hotel) in ... an den Antragsteller und dessen Ehefrau veräußert. Der Kaufpreis betrug insgesamt 1.026.357 DM (Einmalzahlung von 410.000 DM zzgl. monatliche wertgesicherte Leibrente an die Eheleute bis zum Tode des Längstlebenden i.H.v. 6.000 DM - s. Bl. 9/FA -).