Mit notariellem Vertrag vom 28.06.1996 übertrug der Kläger seiner Tochter A die Grundstücke...unter dem Vorbehalt, ihm ein unentgeltliches lebenslanges Nießbrauchsrecht an den zuvor bezeichneten Grundstücken einzuräumen. Eine etwaige Schenkungsteuer übernahm der Kläger.
Mit weiterem notariellem Vertrag vom 22.02.2000 übertrug der Kläger auf seine Tochter unentgeltlich 695.384 Aktien der.... Gemäß § 2 des Vertrags behielt sich der Schenker einen sogenannten Vertragsnießbrauch vor:
"1. Das Gewinnbezugsrecht verbleibt beim Schenker, sämtliche Dividenden fallen dem Schenker zu.
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