I.
Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin), eine österreichische Staatsangehörige, hat im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt. Sie ist neben weiteren Familienangehörigen Begünstigte einer rechtsfähigen liechtensteinischen Stiftung. Diese Stiftung ist alleinige
Gesellschafterin einer luxemburgischen Holding, die ihrerseits alleinige Gesellschafterin der in Deutschland ansässigen ... GmbH (GmbH 1) ist.
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