OLG Celle - Beschluss vom 16.02.2001
4 W 324/00
Normen:
BGB § 107 § 1909 ;
Fundstellen:
MDR 2001, 931
OLGReport-Celle 2001, 159
Vorinstanzen:
LG Hannover - 15 T 2000/00 - 258,

Schenkungsweise Übertragung eines nießbrauchbelasteten Grundstücks an Minderjährigen

OLG Celle, Beschluss vom 16.02.2001 - Aktenzeichen 4 W 324/00

DRsp Nr. 2001/6416

Schenkungsweise Übertragung eines nießbrauchbelasteten Grundstücks an Minderjährigen

»Die schenkungsweise Übertragung eines mit einem Nießbrauch belasteten Grundstücks an einen Minderjährigen ist nach § 107 BGB auch ohne Bestellung eines Ergänzungspflegers möglich.«

Normenkette:

BGB § 107 § 1909 ;

Gründe:

Die zulässige weitere Beschwerde ist begründet.

Entgegen der Auffassung des Grundbuchamts und - ihm folgend des Landgerichts - ist die zugunsten der Übernehmerin ####### mit dem dinglichen Erwerb des im Grundbuch von ####### Blatt 2001 zur laufenden Nr. 2 erklärten Auflassung für diese nur rechtlich vorteilhaft i. S. v. § 107 BGB. Deshalb bedarf es auch keiner Bestellung eines Ergänzungspflegers nach § 1909 BGB.