BayObLG - Beschluss vom 05.12.2002
2Z BR 108/02
Normen:
BGB § 181 § 566 § 1056 § 1629 § 1795 ;
Fundstellen:
NJW 2003, 1129
OLGReport-BayObLG 2003, 172
Rpfleger 2003, 240
ZEV 2003, 209
ZfIR 2004, 128
Vorinstanzen:
LG München I, - Vorinstanzaktenzeichen 1 T 8049/02
AG München,

Schenkweise Übertragung eines nießbrauchbelasteten Grundstücks - Bewertung als nicht lediglich rechtlich vorteilhaft

BayObLG, Beschluss vom 05.12.2002 - Aktenzeichen 2Z BR 108/02

DRsp Nr. 2003/2664

Schenkweise Übertragung eines nießbrauchbelasteten Grundstücks - Bewertung als nicht lediglich rechtlich vorteilhaft

»Die schenkweise Übertragung eines Grundstücks ist nicht lediglich rechtlich vorteilhaft, wenn das Grundstück mit einem Nießbrauch belastet ist und der Nießbraucher das Grundstück vermietet hat.«

Normenkette:

BGB § 181 § 566 § 1056 § 1629 § 1795 ;

Gründe:

I.

Der Beteiligte zu 1 ist im Grundbuch als Miteigentümer zu 1/6 eingetragen. Dieser Anteil ist mit einem Nießbrauch für die Eltern des Beteiligten zu 1 als Gesamtberechtigte belastet. Das Grundstück ist vermietet. Vermieter sind unter anderem die Eltern des Beteiligten zu 1.