OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 11.11.2004
20 W 279/04
Normen:
BGB § 107 ; BGB § 566 ; BGB § 593b ; BGB § 1629 Abs. 2 S. 1 ; BGB § 1795 Abs. S. 1 ; GBO § 20 ;
Vorinstanzen:
LG Gießen, vom 11.05.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 7 T 155/00
AG Butzbach Fauerbach v. d. H. Band 39, Blatt 1659 FA - 1 6 5 9 - 1 8,

Schenkweise Übertragung eines verpachteten Grundstücks unter Vorbehalt des Nießbrauchs an Minderjährige - rechtliche Vorteilhaftigkeit

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 11.11.2004 - Aktenzeichen 20 W 279/04

DRsp Nr. 2005/443

Schenkweise Übertragung eines verpachteten Grundstücks unter Vorbehalt des Nießbrauchs an Minderjährige - rechtliche Vorteilhaftigkeit

»Die schenkweise Übertragung eines Grundstücks ist nicht lediglich rechtlich vorteilhaft, wenn das Grundstück verpachtet ist. Dies gilt auch dann, wenn der Schenker Verpächter ist und sich zugleich mit der Übertragungsverpflichtung einen Nießbrauch vorbehält (Vorlage an den BGH wegen Abweichung von OLG Celle, Beschl. v. 16.02.2001 - 4 W 324/00, MDR 2001, 931).«

Normenkette:

BGB § 107 ; BGB § 566 ; BGB § 593b ; BGB § 1629 Abs. 2 S. 1 ; BGB § 1795 Abs. S. 1 ; GBO § 20 ;

Entscheidungsgründe:

I.