Autor: Kraft |
Eine verwitwete Erblasserin mit Schweizer Staatsangehörigkeit und letztem gewöhnlichen Wohnsitz in der Schweiz hinterlässt einen großen Nachlass in Deutschland. Der enterbte Sohn lebt in Deutschland und will seine Ansprüche am Nachlass durchsetzen. Der Erbe hat vor dem deutschen Nachlassgericht einen Alleinerbschein beantragt.
1. Internationale Zuständigkeit
Da die Erblasserin keine Rechtswahl getroffen hat und zwischen der Schweiz und Deutschland auf dem Gebiet des Erbrechts keine staatsvertraglichen Sonderbestimmungen bestehen, bestimmt sich das anwendbare Recht nach Kapitel II der
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|