Abwandlung 2.1.2: Gesetzliche Erbfolge - Gütertrennung/zwei Kinder

Autor: Hanshold-Lindner

Sachverhalt Checkliste Lösung

Wie Sachverhalt zu Mandatssituation 2.1. Aber: Die Eheleute hatten Gütertrennung vereinbart.

Sachverhalt Checkliste Lösung

Die Kinder erben nach § 1924 Abs. 1, 4 BGB als gesetzliche Erben 1. Erbordnung zu gleichen Teilen.

Die Ehefrau und die Kinder erben nach § 1931 Abs. 4 BGB zu gleichen Teilen.

Ergebnis:

Die Ehefrau und die Kinder erben also jeweils 1/3.