1. Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin vom 7. Juni 2022 wird der Prozesskostenhilfe versagende Beschluss des Landgerichts Saarbrücken vom 23. Mai 2022 -
Die Sache wird zur erneuten Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen.
2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
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