Auf die sofortige Beschwerde wird die Kostenentscheidung im Teilanerkenntnis- und Endurteil des Landgerichts Schweinfurt vom 18.11.2019 (Az.:
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen.
2.Der Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3.Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens wird auf 4.649,80 € festgesetzt.
4.Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
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