Auf die sofortige Beschwerde wird der Kostenfestsetzungsbeschluss teilweise abgeändert; auf Grund des Beschlusses des Amtsgerichts - Nachlassgerichts - Hattingen vom 23.07.2018 sind von dem Beteiligten zu 1) weitere 4.495,23 € - viertausendvierhundertfünfundneunzig Euro und dreiundzwanzig Cent - nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 29.12.2018 an den Beteiligten zu 4) zu erstatten.
2.Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beteiligten zu 4) trägt der Beteiligte zu 1).
3.Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
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