FG Münster - Urteil vom 29.11.2018
3 K 3014/16 Erb
Normen:
ErbStG § 13a; ErbStG § 13b Abs. 1 Nr. 1 -2;
Fundstellen:
DStRE 2019, 1345
ZEV 2019, 308

Steuerbefreiung nach § 13a ErbStG bei Erwerb eines Nießbrauchsrechts an einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb

FG Münster, Urteil vom 29.11.2018 - Aktenzeichen 3 K 3014/16 Erb

DRsp Nr. 2019/3373

Steuerbefreiung nach § 13a ErbStG bei Erwerb eines Nießbrauchsrechts an einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.

Außergerichtliche Kosten des Beigeladenen werden nicht erstattet.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

ErbStG § 13a; ErbStG § 13b Abs. 1 Nr. 1 -2;

Tatbestand

Streitig ist, ob der Erwerb eines Nießbrauchsrechts an einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb nach § 13a ErbStG befreit ist.

Die Klägerin war verheiratet mit F. T.-Q., der am 02.05.2014 verstorben ist. Alleinerbin ist die Klägerin; auf den Erbschein des Amtsgerichts C-Stadt vom 25.02.2015 wird Bezug genommen. Die Klägerin ist am 28.11.1949 geboren.

Zum Nachlass gehörten unter anderem Nießbrauchsrechte an den Kommanditanteilen der H-GmbH und Co. KG (im Folgenden: KG), den Geschäftsanteilen der H-GmbH (im Folgenden: GmbH) sowie am weiteren Sonderbetriebsvermögen und außerdem an dem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb.