BFH - Urteil vom 30.11.2009
II R 6/07
Normen:
ErbStG § 15 Abs. 2 S. 2;
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf, vom 10.01.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 1136/02

Steuerberechnung bei Auflösung einer von mehreren Stiftern errichteten Stiftung

BFH, Urteil vom 30.11.2009 - Aktenzeichen II R 6/07

DRsp Nr. 2010/2026

Steuerberechnung bei Auflösung einer von mehreren Stiftern errichteten Stiftung

1. Die in § 15 Abs. 2 Satz 2 ErbStG getroffene Regelung beschränkt sich auf die Berechnung der Steuer für den gesamten Erwerb des Anfallberechtigten. 2. Bei Auflösung einer von mehreren Stiftern errichteten Stiftung ist bei der Steuerberechnung gemäß § 15 Abs. 2 Satz 2 ErbStG für die Bestimmung der Steuerklasse auf das jeweilige Verhältnis des Anfallberechtigten zu den Stiftern abzustellen.

Normenkette:

ErbStG § 15 Abs. 2 S. 2;

Gründe:

I.