Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine KG, an der G als Komplementär und dessen Tochter T sowie deren Ehemann S, als Kommanditisten beteiligt waren.
G, der bis dahin als handwerklicher Einzelunternehmer tätig gewesen war, gründete mit Wirkung vom 1. Juli 1969 die klagende KG und brachte u.a. seinen Betrieb und ein im Tausch gegen das bisherige Betriebsgelände erhaltenes Grundstück in die Gesellschaft ein. Die für die Gewinnverteilung maßgeblichen Gesellschaftereinlagen beliefen sich auf 107 874 DM (G), 320 000 DM (T) und 20 000 DM (S). Die KG errichtete auf dem neuen Unternehmensgelände das Betriebsgebäude, in dem sich auch eine Wohnung befindet. Die Nutzfläche des Grundstücks betrug insgesamt 4 345 qm, davon entfielen auf die Wohnung 174 qm. Diese Wohnung wurde nach Fertigstellung von G und seiner Ehefrau genutzt.
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