BGH - Urteil vom 01.12.2021
IV ZR 189/20
Normen:
BGB § 2314; BGB § 260;
Fundstellen:
BGHZ 232, 77
DNotZ 2022, 687
FamRB 2022, 107
FamRZ 2022, 317
FuR 2022, 158
MDR 2022, 174
NJW 2022, 695
NotBZ 2022, 176
ZEV 2022, 84
Vorinstanzen:
LG Kiel, vom 08.02.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 165/15
SchlHOLG, vom 14.07.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 3 U 36/19

Stufenklage auf Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs gegen den Alleinerben; Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung des Erben durch Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses

BGH, Urteil vom 01.12.2021 - Aktenzeichen IV ZR 189/20

DRsp Nr. 2022/1

Stufenklage auf Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs gegen den Alleinerben; Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung des Erben durch Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses

Unter den Voraussetzungen des § 260 Abs. 2 BGB ist der Erbe auch dann zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung verpflichtet, wenn die Auskunft nach § 2314 Abs. 1 Satz 3 BGB durch Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses erteilt worden ist. Die Versicherung an Eides statt ist nicht auf die Angaben, die im Verzeichnis als solche des Erben gekennzeichnet sind, beschränkt. Hält der Erbe Ergänzungen oder Berichtigungen des notariellen Verzeichnisses für erforderlich, ist die an Eides statt zu versichernde Formel entsprechend anzupassen (vgl. § 261 Abs. 1 BGB).

Tenor

Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 3. Zivilsenats des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 14. Juli 2020 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als zum Nachteil des Klägers erkannt worden ist.