System der gesetzlichen Erbfolge (Verwandten- und Ehegattenerbrecht)

Autoren: Hanshold-Lindner/Christ

Die gesetzliche Erbfolge ist in §§ 1924 - 1936 BGB geregelt. Es gibt ein Verwandten- und ein Ehegattenerbrecht. Die zentralen Normen zum Verständnis der gesetzlichen Erbfolge sind § 1930 BGB (allgemeine Rangfolge der Verwandten) und § 1931 BGB (Ehegattenerbrecht).