BayObLG - Beschluss vom 09.08.2004
1Z BR 34/04
Normen:
BGB § 133 § 2084 § 2150 § 2136 § 2169 Abs. 1 § 2363 Abs. 1 ;
Fundstellen:
FamRZ 2005, 480
Vorinstanzen:
LG München I, vom 16.02.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 16 T 1205/03
AG München, - Vorinstanzaktenzeichen 66 VI 8027/90

Testamentsauslegung bei Veräußerung des Nachlassgegenstandes vor Eintritt des Erbfalls

BayObLG, Beschluss vom 09.08.2004 - Aktenzeichen 1Z BR 34/04

DRsp Nr. 2004/14118

Testamentsauslegung bei Veräußerung des Nachlassgegenstandes vor Eintritt des Erbfalls

»Auslegung eines Testaments im Falle der Veräußerung eines dem alleinigen Vorerben in "uneingeschränkter Freiheit" zugedachten Nachlassgegenstandes vor Eintritt des Erbfalls.«

Normenkette:

BGB § 133 § 2084 § 2150 § 2136 § 2169 Abs. 1 § 2363 Abs. 1 ;

Gründe:

I.

Die im Jahre 1990 im Alter von 86 Jahren verstorbene Erblasserin war verwitwet. Der im Jahre 1939 geborene Beteiligte zu 1, das einzige Kind der Erblasserin, hat bisher keine Abkömmlinge. Die Beteiligte zu 2 ist eine katholische Ordensgemeinschaft.

Der Nachlass der Erblasserin bestand im Wesentlichen aus Bankguthaben in Höhe von rund 220000 DM, einer Eigentumswohnung, einem von dem Beteiligten zu 1 bewohnten Einfamilienhaus und einem 45 %-Anteil an einem Mehrfamilienhaus. Das Mehrfamilienhaus ist nach dem Tod der Erblasserin auf Betreiben eines Miteigentümers versteigert worden. Der Wert des Gesamtnachlasses betrug im Jahre 1990 rund 2 Mio. DM.

Zum Vermögen der Erblasserin gehörte früher auch ein Anteil an einem Grundstück in A. Diesen hat die Erblasserin veräußert und von dem Verkaufserlös unter anderem im Januar 1989 die Eigentumswohnung erworben, Reparaturarbeiten an ihren anderen Immobilien durchführen lassen und den restlichen Erlös angelegt.