I. Die Erblasserin starb am 5.3.1996 im Alter von 90 Jahren verwitwet und kinderlos. Der Beteiligte zu 1 ist ein Neffe des vorverstorbenen Ehemannes der Erblasserin, die Beteiligten zu 2 bis 19 sind Neffen und Nichten der Erblasserin.
Die Erblasserin und ihr Ehemann errichteten am 27.3.1990 ein gemeinschaftliches Testament, in dem sie sich gegenseitig zu Erben einsetzten. Ferner bestimmten sie "als Erben des Hauses mit der ganzen Einrichtung" den Beteiligten zu 1, ersatzweise dessen Bruder E., und ordneten an, daß der "Haupterbe" (der Beteiligte zu 1) die Beerdigungskosten und die Grabpflege zu übernehmen habe. Ferner solle er Vermächtnisse an seinen Bruder E. sowie an mehrere Neffen und Nichten der Erblasserin auszahlen. Das Testament wurde vom Ehemann der Erblasserin handschriftlich verfaßt und unterschrieben. Die Erblasserin hat das Testament mit dem handschriftlichen Hinweis versehen, vorstehendes Testament sei auch ihr letzter Wille, und unterschrieben.
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