I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) erhielt durch notariell beurkundeten Vertrag vom 31. August 1994 das Eigentum an einem Grundstück sowie ferner einen Miteigentumsanteil an einem weiteren Grundstück von seiner Mutter (M) übertragen. Die im Grundbuch eingetragenen "Beschränkungen und Belastungen" sollten bestehen bleiben. M behielt sich an dem Grundbesitz ein lebenslängliches Nießbrauchsrecht vor und verpflichtete sich, "die Zins- und Tilgungsbeträge bezüglich der in Abteilung III eingetragenen Belastungen" zu tragen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|