LG München I, vom 12.01.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 13 T 426/04
AG München,
Übertragung des Eigentums an einem Grundstück an Minderjährige als lediglich rechtlich vorteilhaften Geschäfts - Genehmigungszuständigkeit
BayObLG, Beschluss vom 31.03.2004 - Aktenzeichen 2Z BR 45/04
DRsp Nr. 2004/7340
Übertragung des Eigentums an einem Grundstück an Minderjährige als lediglich rechtlich vorteilhaften Geschäfts - Genehmigungszuständigkeit
»1. Zu den Voraussetzungen eines lediglich rechtlich vorteilhaften Geschäfts bei der Übertragung des Eigentums an einem Grundstück an Minderjährige unter dem Vorbehalt eines Rücktrittsrechts.2. Wenn Eltern von der Vertretung ihrer minderjährigen Kinder beim Abschluss eines Grundstücksgeschäfts ausgeschlossen sind, ist zur Genehmigung des von einem Pfleger abgeschlossenen Geschäfts nicht das Familiengericht, sondern das Vormundschaftsgericht zuständig (Vorlage an den BGH wegen Abweichung von OLG Köln ZMR 2004, 189 = Rpfleger 2003, 570).«