BFH - Urteil vom 29.11.2017
X R 5/17
Normen:
EStG § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a, § 33 Abs. 2;
Fundstellen:
BFHE 260, 148
Vorinstanzen:
FG Berlin-Brandenburg, vom 30.11.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 7 K 7099/15

Umfang der Abzugsfähigkeit von Beiträgen zur gesetzlichen und einer freiwilligen privaten Krankenversicherung

BFH, Urteil vom 29.11.2017 - Aktenzeichen X R 5/17

DRsp Nr. 2018/2858

Umfang der Abzugsfähigkeit von Beiträgen zur gesetzlichen und einer freiwilligen privaten Krankenversicherung

1. Ist ein Steuerpflichtiger sowohl Pflichtmitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse als auch freiwillig privat krankenversichert, kann er lediglich die Beiträge gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a EStG abziehen, die er an die gesetzliche Krankenversicherung entrichtet. 2. Der Abzug der nicht als Sonderausgaben abziehbaren Krankenversicherungsbeiträge als außergewöhnliche Belastung scheidet ebenfalls aus.

Tenor

Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 30. November 2016 7 K 7099/15 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens haben die Kläger zu tragen.

Normenkette:

EStG § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a, § 33 Abs. 2;

Gründe

A.