Die sofortige Beschwerde der Gläubigerin gegen den Beschluss des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 14.11.2018 wird zurückgewiesen.
Die Gläubigerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Gebührenstreitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500 € festgesetzt.
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