OLG Brandenburg - Beschluss vom 18.01.2019
7 W 6/19
Normen:
BGB § 891; BGB § 2314;
Fundstellen:
ZEV 2019, 175
Vorinstanzen:
LG Frankfurt/Oder, vom 14.11.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 11 O 332/16

Umfang der Auskunftsverpflichtung des Erben im Hinblick auf PflichtteilsansprücheInhalt der Ermittlungspflicht des Notars bei Erstellung des Bestandsverzeichnisses i.S. von § 2314 S. 3 BGBInhalt des Wertermittlungsanspruchs gem. § 2314 S. 2 BGB

OLG Brandenburg, Beschluss vom 18.01.2019 - Aktenzeichen 7 W 6/19

DRsp Nr. 2019/1844

Umfang der Auskunftsverpflichtung des Erben im Hinblick auf Pflichtteilsansprüche Inhalt der Ermittlungspflicht des Notars bei Erstellung des Bestandsverzeichnisses i.S. von § 2314 S. 3 BGB Inhalt des Wertermittlungsanspruchs gem. § 2314 S. 2 BGB

Die Ermittlungspflicht des Notars im Rahmen der Aufnahme eines Bestandsverzeichnisses gemäß § 2314 BGB betrifft nur den Auskunftsanspruch, nicht jedoch den Wertermittlungsanspruch und erfasst daher nicht die Einholung von Wertermittlungsgutachten oder deren Überprüfung.

Die sofortige Beschwerde der Gläubigerin gegen den Beschluss des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 14.11.2018 wird zurückgewiesen.

Die Gläubigerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Gebührenstreitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500 € festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 891; BGB § 2314;

Gründe:

I.