Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den - die Gewährung von Prozesskostenhilfe ablehnenden - Beschluss der 10. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz vom 17.10.2014 wird zurückgewiesen.
Die gerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens fallen der Antragstellerin zur Last; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|