Die Berufung der Beklagten gegen das am 20. Februar 2014 verkündete Teilurteil der 37. Zivilkammer des Landgerichts Köln -
Die Widerklage wird abgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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