OLG Köln, Beschluß vom 14.12.1994 - Aktenzeichen 27 WF 115/94
DRsp Nr. 1995/4598
Umfang der PKH-Bewilligung bei Stufenklage
1. Bei einer Stufenklage erfaßt die Bewilligung von PKH in der Regel nicht nur die Auskunftsstufe, sondern auch den gleichzeitig rechtshängig gemachten Zahlungsanspruch.2. Soweit der Wert eines bebauten Grundstücks auf den) (Bauleistungen der Eheleute beruht, handelt es sich nicht um eine dem Anfangsvermögen der Ehefrau zuzurechnende Schenkung i.S.d. § 1374 Abs. 2BGB; die von den Eheleuten gemeinsam geschaffene Wertsteigerung des Grundstücks fällt damit in den Zugewinnausgleich.