OLG Köln - Beschluß vom 14.12.1994
27 WF 115/94
Normen:
BGB § 1374 Abs. 2 ; ZPO § 114 ;
Fundstellen:
DRsp IV(409)277Nr. 3b (Ls)
EzFamR aktuell 1995, 109
EzFamR aktuell 1995,109
FPR Service 4-1995 VII
NJW-RR 1995, 707
OLGReport-Köln 1995, 157

Umfang der PKH-Bewilligung bei Stufenklage

OLG Köln, Beschluß vom 14.12.1994 - Aktenzeichen 27 WF 115/94

DRsp Nr. 1995/4598

Umfang der PKH-Bewilligung bei Stufenklage

1. Bei einer Stufenklage erfaßt die Bewilligung von PKH in der Regel nicht nur die Auskunftsstufe, sondern auch den gleichzeitig rechtshängig gemachten Zahlungsanspruch.2. Soweit der Wert eines bebauten Grundstücks auf den) (Bauleistungen der Eheleute beruht, handelt es sich nicht um eine dem Anfangsvermögen der Ehefrau zuzurechnende Schenkung i.S.d. § 1374 Abs. 2 BGB; die von den Eheleuten gemeinsam geschaffene Wertsteigerung des Grundstücks fällt damit in den Zugewinnausgleich.

Normenkette:

BGB § 1374 Abs. 2 ; ZPO § 114 ;

Gründe:

Die gemäß § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO zulässige Beschwerde des Klägers hat auch in der Sache Erfolg.

Dem Kläger ist auch für die Zahlungsstufe insgesamt Prozeßkostenhilfe zu bewilligen.