OLG Düsseldorf - Urteil vom 22.11.2019
7 U 161/18
Normen:
BGB § 2314 Abs. 1 S. 2;
Vorinstanzen:
LG Düsseldorf, vom 09.10.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 379/17
LG Düsseldorf, vom 09.10.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 1 0 378/17

Umfang des Anspruchs des Pflichtteilsberechtigten auf Wertermittlung

OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.11.2019 - Aktenzeichen 7 U 161/18

DRsp Nr. 2020/6872

Umfang des Anspruchs des Pflichtteilsberechtigten auf Wertermittlung

1.Der Anspruch aus § 2314 Abs. 1 S. 2 Hs. 2 BGB auf Wertermittlung ist auf die Vorlage von Unterlagen und ggfls. zusätzlich auch auf die Vorlage eines Bewertungsgutachtens gerichtet. Der Verpflichtete muss dem Berechtigten diejenigen Informationen zukommen lassen, die ihm über die erteilte Auskunft hinaus ermöglichen, seinen Pflichtteilsanspruch zu berechnen. 2. Damit ein Titel vollstreckbar ist, müssen alle Belege, die der Auskunftspflichtige vorlegen soll, in dem Titel bezeichnet und jeweils in den Entscheidungsgründen konkretisiert werden.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Teilanerkenntnis- und Teilurteil der Einzelrichterin der 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 09.10.2018 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass sich die Verurteilung zur Wertermittlung zu Ziffer (1) nur noch auf die Vorlage der Belege zu den Bilanzen für den Zeitraum 01.01.2012 bis 13.09.2016 richtet und im Übrigen festgestellt wird, dass der Antrag der Klägerin zu Ziffer (1) und Ziffer (2) erledigt ist.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.

Dieses Urteil und das erstinstanzliche Teilurteil sind vorläufig vollstreckbar.

Normenkette:

BGB § 2314 Abs. 1 S. 2;

Gründe

I.