BFH - Urteil vom 12.08.2015
XI R 16/14
Normen:
UStG § 1 Abs. 1a; Richtlinie 77/388/EWG Art. 5 Abs. 8; MwStSystRL Art. 19;
Fundstellen:
BFHE 251, 275
Vorinstanzen:
FG Saarland, vom 05.03.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 1265/11

Umsatzsteuerliche Behandlung der Übertragung eines vermieteten Grundstücks

BFH, Urteil vom 12.08.2015 - Aktenzeichen XI R 16/14

DRsp Nr. 2015/21668

Umsatzsteuerliche Behandlung der Übertragung eines vermieteten Grundstücks

1. Die Übertragung eines vermieteten Grundstücks führt zu einer nicht umsatzsteuerbaren Geschäftsveräußerung im Ganzen, wenn der Erwerber durch den mit dem Grundstückserwerb verbundenen Eintritt in bestehende Mietverträge vom Veräußerer ein Vermietungsunternehmen übernimmt. 2. Das ist auch dann der Fall, wenn der Veräußerer ein Bauträger ist, der ein Gebäude erworben, saniert, weitgehend vermietet und sodann veräußert hat, falls im Zeitpunkt der Veräußerung infolge einer nachhaltigen Vermietungstätigkeit beim Veräußerer ein Vermietungsunternehmen vorliegt, das vom Erwerber fortgeführt wird.

Tenor

Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts des Saarlandes vom 5. März 2014 1 K 1265/11 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.

Normenkette:

UStG § 1 Abs. 1a; Richtlinie 77/388/EWG Art. 5 Abs. 8; MwStSystRL Art. 19;

Gründe

I.

Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist eine in Luxemburg ansässige GmbH nach luxemburgischem Recht, deren Unternehmensgegenstand das langfristige Halten von Immobilien ist.