Mandatssituation 12.2: Der ungeliebte Testamentsvollstrecker

Autor: Gülpen

Sachverhalt Checkliste Lösung Verfahren Muster 1 Muster 2

Der Mandant (M) ist Mitglied einer Erbengemeinschaft nach seinem verstorbenen Vater. Seine Erbquote beträgt 1/2. Weiterer Miterbe zu 1/2 ist sein Bruder (T). Der Erblasser hat in seinem Testament Testamentsvollstreckung angeordnet und den T zum Testamentsvollstrecker bestimmt. Er soll laut dem Testament den Nachlass abwickeln und die Auseinandersetzung bewirken. In der Eingehung von Verbindlichkeiten soll er nicht beschränkt sein. Von den Beschränkungen des § 181 BGB ist er befreit. Regelungen in Bezug auf eine Ersatztestamentsvollstreckung enthält das Testament nicht.

T hat das Amt des Testamentsvollstreckers angenommen. Der Mandant fühlt sich bislang von T nicht hinreichend informiert. Auskünfte erteilt er nur lückenhaft und auf mehrfache Nachfrage. Ein Nachlassverzeichnis hat er ihm, nachdem nun bereits zehn Monate seit dem Tod vergangen sind, noch nicht vorgelegt. Der Mandant traut T nicht zu, den Nachlass ordnungsgemäß zu verwalten. Er möchte bei der weiteren Nachlassabwicklung mitentscheiden.