Aufgrund gemeinschaftlichen Testaments der Eheleute Franz und Emma W. sind die Kläger zu je 1/6 Erben der am 30. November 1973 verstorbenen Frau Emma W. Wegen verschiedener Verfügungen der Erblasserin über zum Nachlaß gehörige Anteile an einem Grundstück in Gelsenkirchen zugunsten des Beklagten nehmen die Kläger den Beklagten gemäß § 2287 BGB in Anspruch. Der Beklagte hat das Grundstück aufwendig bebaut.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|