Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 20. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 30. Juli 2020 wird auf Kosten der Beteiligten zu 1 und 2 zurückgewiesen.
Der Geschäftswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf 100.000 € festgesetzt.
I. Die Beteiligten streiten darüber, ob die Beteiligten zu 1 und 2 Miterben des am 24. April 2017 verstorbenen Erblassers geworden sind. Die Beteiligte zu 3 ist die Tochter des Erblassers aus erster Ehe. Der Erblasser und seine zweite Ehefrau (im Folgenden: Ehefrau) erstellten unter dem 10. März 2011 ein gemeinschaftliches eigenhändiges Testament, das von beiden unterzeichnet wurde. Darin setzten sie sich gegenseitig zu Alleinerben ein; weiter heißt es unter anderem:
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