Die Parteien werden darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, die Berufung der Beklagten gegen das am 21.10.2020 verkündete Teilurteil der Einzelrichterin der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln -
Die Beklagte erhält Gelegenheit zur Stellungnahme - auch zu der Frage, ob die Berufung zur Vermeidung weiterer Kosten zurückgenommen wird - innerhalb von drei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses.
I.
Die zulässige Berufung der Beklagten bietet keine Aussicht auf Erfolg. Zu Recht und mit zutreffender Begründung, auf die der Senat zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug nimmt, hat das Landgericht der Klage stattgegeben.
Die hiergegen von der Berufung erhobenen Einwendungen geben lediglich Veranlassung zu folgenden ergänzenden Anmerkungen:
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