FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 18.10.2012
3 K 3138/08
Normen:
BewG § 92 Abs. 2; AO § 39 Abs. 2; FGO § 40 Abs. 2; FGO § 41 Abs. 1; FGO § 33; BGB § 1943; BGB § 1381; BGB § 242;
Fundstellen:
DStR 2013, 10
DStRE 2013, 823

Unzulässigkeit der Einwendungen gegen die ungeteilte Zurechnung eines Grundstücks durch einen Einheitswertbescheid keine Feststellung der Unwirsamkeit einer Erbausschlagung wegen voriger Erbannahme im Finanzgerichtsprozess

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18.10.2012 - Aktenzeichen 3 K 3138/08

DRsp Nr. 2013/5011

Unzulässigkeit der Einwendungen gegen die ungeteilte Zurechnung eines Grundstücks durch einen Einheitswertbescheid keine Feststellung der Unwirsamkeit einer Erbausschlagung wegen voriger Erbannahme im Finanzgerichtsprozess

1. Wird die Aufhebung eines ausschließlich einen Dritten betreffenden Zurechnungsfortschreibungsbescheids und der Erlass eines die anteilige steuerrechtliche Zurechnung des Grundstücks beinhaltenden Einheitswertbescheides begehrt, ist die Klage wegen begehrter Änderung zu Lasten unzulässig. 2. Die Anträge auf Feststellung, dass die Ausschlagung der Erbschaft durch den Kläger wegen vorheriger Annahme der Erbschaft unwirksam bzw. wegen Sittenwidrigkeit und Verstoßes gegen Treu und Glauben und das Vorrangigkeitsprinzip nichtig sei, sind unzulässig. Die Klagebefugnis für eine Feststellungsklage gemäß § 41 Abs. 1 FGO erfordert die Feststellung eines abgabenrechtlichen Rechtsverhältnisses. Dies ist bei der Beurteilung zivilrechtlicher Fragen nicht der Fall.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Normenkette:

BewG § 92 Abs. 2; AO § 39 Abs. 2; FGO § 40 Abs. 2; FGO § 41 Abs. 1; FGO § 33; BGB § 1943; BGB § 1381; BGB § 242;

Tatbestand: