LAG Düsseldorf - Urteil vom 15.12.2015
3 Sa 21/15
Normen:
BGB § 1922 Abs. 1; BUrlG § 7 Abs. 4;
Fundstellen:
EzA-SD 2016, 8
ZEV 2016, 227
Vorinstanzen:
ArbG Wuppertal, vom 24.10.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 2373/14

Vererbbarkeit des Anspruchs auf Urlaubsabgeltung

LAG Düsseldorf, Urteil vom 15.12.2015 - Aktenzeichen 3 Sa 21/15

DRsp Nr. 2016/4759

Vererbbarkeit des Anspruchs auf Urlaubsabgeltung

Urlaubsabgeltungsanspruch des Erben bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Tod des Arbeitnehmers (bejaht; entgegen BAG Urteil vom 12. März 2013 - 9 AZR 532/11 - AP Nr. 99 zu § 7 BUrlG Abgeltung).

Ein bereits entstandener Urlaubsabgeltungsanspruch eines Arbeitnehmers ist vererbbar (EuGH - C- 118/13 - 12.06.2014; gegen BAG - 9 AZR 170/14 - 22.09.2015). Dabei steht den Erben nicht nur die Abgeltung des gesetzlichen Mindesturlaubs, sondern auch des tarifvertraglichen Urlaubs einschließlich der Urlaubstage wegen Schwerbehinderung zu.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 24.10.2014 - 3 Sa 2373/14 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BGB § 1922 Abs. 1; BUrlG § 7 Abs. 4;

Tatbestand

Die Parteien streiten um einen Urlaubsabgeltungsanspruch.

Die Klägerin ist Alleinerbin ihres am 20.12.2010 verstorbenen Ehemannes I.-H. C., der bei der Beklagten beschäftigt war. Ab dem 18.08.2010 war er als Schwerbehinderter anerkannt worden. Auf das Arbeitsverhältnis fand der TVöD Anwendung.