LG Wuppertal, vom 24.07.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 94/14
OLG Düsseldorf, vom 21.08.2015 - Vorinstanzaktenzeichen I-16 U 152/14
Vererblichkeit des Anspruchs auf Geldentschädigung wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung; Geldentschädigung wegen unbefugter Nutzung und Weitergabe der Krankengeschichte des Erblassers; Verwendung eines schriftlichen unzureichend anonymisierten sozialmedizinischen Gutachtens mit personenbezogenen Daten in anderen sozialgerichtlichen Verfahren
BGH, Urteil vom 29.11.2016 - Aktenzeichen VI ZR 530/15
DRsp Nr. 2017/638
Vererblichkeit des Anspruchs auf Geldentschädigung wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung; Geldentschädigung wegen unbefugter Nutzung und Weitergabe der Krankengeschichte des Erblassers; Verwendung eines schriftlichen unzureichend anonymisierten sozialmedizinischen Gutachtens mit personenbezogenen Daten in anderen sozialgerichtlichen Verfahren
BDSG § 7 Satz 1Richtlinie 95/46/EG Art. 3 Abs. 1, Art. 2 Buchst. cDie Erbin einer gesetzlich krankenversicherten Patientin kann von der Krankenkasse keine immaterielle Entschädigung wegen einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Patientin durch die Verwendung eines schriftlichen, die Patientin betreffenden, unzureichend anonymisierten sozialmedizinischen Gutachtens mit personenbezogenen Daten in anderen sozialgerichtlichen Verfahren verlangen. Der Anspruch auf Geldentschädigung wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung ist grundsätzlich nicht vererblich (Festhaltung Senatsurteil vom 29. April 2014 - VI ZR 246/12, BGHZ 201, 45 Rn. 8 ff.).
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